Scheidungsrecht in Siegen

Scheidungsrecht

Wenn Sie merken, in Ihrer Ehe läuft es nicht mehr so richtig, Sie und Ihr(e) Partner(in) schaffen es nicht mehr, Differenzen zu überwinden, dann sollten Sie als erstes ein Beratungsgespräch suchen. Denn so können Sie das Für und Wider einer Scheidung noch einmal mit einer außenstehenden Person besprechen, die sich mit der Materie auskennt. Mit der Scheidung der Ehe sind auch Folgesache zu regeln. Eine Folgesache ist der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der von den Ehepartnern während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Der Versorgungsausgleich ist immer mit der Scheidung der Ehe zu regeln, es sei denn die Durchführung wurde durch einen Ehevertrag ausgeschlossen. Alle anderen Folgesachen, wie Zugewinnausgleich oder nachehelicher Unterhalt werden nur auf Antrag gerichtlich geregelt.

Dies ist vor allem dann wichtig, wenn sich einer der Ehepartner nur um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat, der andere als Alleinverdiener gearbeitet hat. In letzter Zeit werden auch immer häufiger Lebenspartnerschaften unter gleichgeschlechtlichen Partnern gegründet. Doch auch diese können einmal auseinander gehen und die einzelnen Partner somit einen Rechtsanwalt benötigen. Hierzu gibt es eigene gesetzliche Vorschriften, die jedoch dem Scheidungsrecht sehr ähnlich ist. Auch in einem solchen Fall sollten Sie den Rat der Rechtsanwältin suchen, damit die Lebenspartnerschaft ohne großen Streit auseinander gehen kann. Zu guter Letzt muss noch auf die vielen Partner eingegangen werden, die heutzutage ohne Trauschein zusammenleben. Hierbei greift im Falle einer Beendigung der Partnerschaft das Scheidungsrecht nicht. Die Auseinandersetzung muss im Vertragsrecht geführt werden. Auch hier empfiehlt sich unbedingt anwaltlicher Rat.