Unterhaltsrecht in Siegen

Unterhaltsrecht

Unter bestimmten Umständen sind geschiedene oder in Trennung lebende Ehepartner dazu verpflichtet, finanziell für den anderen zu sorgen. Sind aus der Ehe bereits Kinder hervorgegangen, dann steht auch diese Unterhalt zu. Unterhalt steht den Kindern natürlich auch dann zu wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Da dieses Thema aufgrund vieler aufkommender Emotionen sehr speziell und vorsichtig zu behandeln ist, sollten Sie sich bei einem Streit um den Unterhalt von einer Expertin im Familienrecht beraten und vertreten lassen, zumal bei einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterhalts die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vorgeschrieben ist. Zum Unterhaltsrecht gehören der Trennungsunterhalt sowie der nacheheliche Unterhalt, der wiederum gesondert nach der Scheidung beantragt werden muss. Die Höhe des Unterhalts ist im Falle des Kindesunterhalts in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Zuvor ist das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln, was vielfältigen Regelungen unterworfen ist, so dass sich auch aus diesem Grunde unbedingt anwaltlicher Rat empfiehlt.

Oft kommt es gerade im Unterhaltsrecht zum Streit zwischen den getrennten Partnern, der häufig auch auf einer seelischen Verletzung der Partner beruht. Hier müssen alle Parteien einfühlsam vorgehen, um auf einen gleichen Nenner zu kommen. Die Hilfe einer außenstehenden Person, wie es Frau Rechtsanwältin Hilpert ist, ist in einem solchen Fall meist unumgänglich. Denn will der zum Unterhalt Verpflichtete nicht zahlen, ist eine gerichtliche Geltendmachung unumgänglich und in diesen Verfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vorgeschrieben. Gerne werden Sie von Rechtsanwältin Hilpert auch über Ihre weiteren Rechte zum Unterhaltsrecht beraten, etwa, wenn Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden, die/der Ex-Partner(in) aber durchaus in der Lage wäre, selbst arbeiten zu gehen und für den Unterhalt somit auch selbst zu sorgen. Sind Sie daher unsicher, wie es nach der Trennung oder Scheidung bei Ihnen finanziell weitergehen soll, dann vereinbaren Sie gerne ein erstes Beratungsgespräch, in dem die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann.