Da das Strafrecht alle Rechtsformen umfasst, welche sich durch die Durchsetzung eines Strafanspruches äußern, sollte Ihre rechtliche Vertretung nicht nur Erfahrung vor Gericht mitbringen, sondern sich auch mit Ihrer Thematik auskennen. Im Allgemeinen erstreckt sich der Wirkungsbereich des Strafrechts über diverse unterschiedliche Teile. So können neben körperlichen Delikten wie zum Beispiel Körperverletzung auch materielle Delikte wie Diebstahl und Delikte in Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz eine Strafe nach sich ziehen. Die sich aus einer Verurteilung resultierenden Konsequenzen erstrecken sich von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen.
„Im Zweifel für den Angeklagten“ ist nicht umsonst ein bekannter Leitsatz in der Strafverteidigung. Wenn Sie die Dienste meiner Kanzlei in Siegen für sich in Anspruch nehmen, können Sie sichergehen, dass wir genau wissen was Ihr Recht ist. Wir entwickeln eine starke Verteidigungsstrategie für Sie als unseren Mandanten und versuchen, selbst im Falle einer bewiesenen Straftat, das mildeste Urteil für Sie zu erreichen. In außergerichtlichen Situationen, die durch einen strafrechtlichen Prozess entstehen können, stehe ich Ihnen natürlich auch unterstützend zur Seite. So kann im Falle einer Verhaftung oder der Durchsuchung Ihrer Wohnung Akteneinsicht beantragt werden um die aktuelle Lage eingehend prüfen zu können.

Vertrauensvolle Opferhilfe

Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind vertrete ich Sie gerne um Ihre Position im Strafverfahren gegen den Täter zu stärken. Dies geschieht in den meisten Fällen durch eine Nebenklage die sich der Hauptklage der Staatsanwaltschaft anschließt.
Bauen Sie auf eine stets vertrauensvolle und zuverlässige Vertretung und eine freundliche und individuelle Zusammenarbeit und kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei in Siegen.