Umgangsrecht in Siegen

umgangsrecht

Wenn Sie mit Ihrem Partner nicht mehr zusammenleben oder auch nie zusammengelebt haben, aus der Beziehung aber Kinder entstanden sind, darf der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, dieses natürlich regelmäßig sehen. Das gilt für alle Kinder, nicht nur die, die aus einer Ehe hervorgegangen sind. Eltern sind gesetzlich verpflichtet, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu erlauben und zu fördern, da dieses dem Kindeswohl dient. Doch da das Thema Umgangsrecht eine sehr einfühlsame Angelegenheit ist, bei der es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Eltern kommen kann, muss dieses eindeutig geregelt werden. Denn wie sieht es aus, wenn Ihnen der Umgang mit Ihrem Kind verweigert wird oder es zum Beispiel nicht bei Ihnen übernachten darf, weil Ihr Ex-Partner dies aus irgendwelchen Gründen nicht möchte. Oder Sie selbst leben mit Ihren Kindern zusammen, möchten dem anderen Elternteil aber das Umgangsrecht in Zukunft verweigern, vielleicht weil es einen Vorfall gab, der nicht gut für das Kind ist. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie Frau Rechtsanwältin Hilpert zur Seite haben, die Ihnen hierbei hilfreich zur Seite steht.

Bereits die Trennung ist eine sehr emotionale Angelegenheit, kann auch die Regelung des Umgangs schnell zu einer weiteren Streitfrage werden. Dann ist für Sie Rechtsanwältin Hilpert als außenstehende Person zur Stelle, um den Streit im Sinne der Kinder zu schlichten und Ihnen zu helfen, den Umgang so gut wie möglich zu regeln. Wenn gar keine Einigung zwischen den Elternteilen zu erreichen ist, dann kann auch das Familiengericht eingeschaltet werden. Wissenswert ist hierbei vor allem auch, anders: dass es für das Recht zum Umgang mit den Kindern nicht auf ein eventuelles Sorgerecht ankommt. Auch der Elternteil, der kein Sorgerecht hat, hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind.wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, darf dem anderen trotz allem nicht der Umgang mit seinem Kind verwehrt werden. Zum Wohl der Kinder sollten Sie sich aber immer vor Augen halten, dass diese den anderen Elternteil genauso gerne haben wie Sie und diesen aus diesem Grund auch regelmäßig sehen möchten. Auch ein Kontakt des Kindes über E-Mail, SMS oder Telefon mit dem anderen Elternteil sollte nicht verhindert werden.