Sorgerecht in Siegen

Sorgerecht

Auch im Fall einer Scheidung bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern. Leider ist es bei emotionalen Scheidungen jedoch oft auch so, dass der Streit auf den Köpfen der Kinder ausgetragen wird. Droht der eine Partner dem anderen gerne damit, ihm das Sorgerecht streitig zu machen und droht damit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen – Rest des Satzes dann streichen macht der eine Ex-Partner dem anderen das Sorgerecht streitig und beantragt zum Beispiel das alleinige Sorgerecht. Doch dieses wird vom Gericht häufig nicht akzeptiert, wenn nicht schwerwiegende Vorwürfe gegen das andere Elternteil vorliegen. So ist die gemeinsame elterliche Sorge immer durch das Familienrecht in erster Linie so gewollt und auch das Beste für das Kind daher sieht das Gesetz dies auch in aller Regel so vor. Das gemeinsame Sorgerecht besteht immer dann wenn die Eltern des Kindes bei der Geburt verheiratet waren. Auch Eltern, die nicht verheiratet sind, können vor einem Notar oder dem Jugendamt erklären, dass die elterliche Sorge gemeinsam übernommen wird. Dies gilt dann auch weiter im Falle einer Trennung. Das ist für nichteheliche Väter wichtig zu wissen, die so auch die Sorge für ihren nichteheliche Nachwuchs übernehmen können.

Der Grundsatz der alleinigen elterlichen Sorge der Kindesmutter besteht nach wie vor, also besser weglassen. Danach kann es so weitergehen Doch als Vater eines nichteheliche Kindes müssen vor allem Sie selbst aktiv werden, denn bei unverheirateten Paaren wird dies nicht automatisch geregelt, wie dies bei der Geburt bei verheirateten Paaren der Fall ist. Kommt es zu einer Trennung der verheirateten Paare, dann gibt es meist Streit darum, wo die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder zukünftig leben sollen. Hier sollten Sie trotz allem versuchen, das Kind nicht dazu zu benutzen, dem Ex-Partner(in) wehtun zu wollen. Beraten Sie sich daher mit Rechtsanwältin Hilpert über die für das Kind beste Vorgehensweise.