Ehevertrag in Siegen

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Viele Menschen fragen sich vor einer Heirat, ob sie einen Ehevertrag abschließen sollten. Es handelt sich um ein heikles Thema: Niemand denkt vor diesem wichtigen Lebensschritt gerne an eine mögliche Scheidung. Gleichwohl ist es in zahlreichen Fällen ratsam, einen Ehevertrag abzuschließen. Das gilt insbesondere bei sogenannten Diskrepanz-Ehen, bei denen ein Partner wesentlich mehr als der andere erwirtschaftet. Mit einem Ehevertrag können Sie detailliert regeln, was mit dem während der Ehe erworbenen Geld nach einer Scheidung geschehen soll. Nach dem Gesetz müsste der Partner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte an den anderen Ehepartner übertragen. Mit einem Ehevertrag lassen sich abweichende Regelungen treffen.

Konkret eignet sich ein Ehevertrag, um drei Bereiche zu regeln: der Umgang mit dem Vermögen, der Ausgleich von Rentenansprüchen und der nacheheliche Unterhalt für den Partner. Beim Vermögen betrachtet der Gesetzgeber eine Ehe, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Zugewinngemeinschaft. Mit einem Ehevertrag können die Ehepartner anderweitige Regelungen treffen, also beispielsweise eine Gütertrennung vereinbaren. In diesem Fall behielte jeder Ehepartner das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen für sich. Auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kommt infrage. Als Eheleute können Sie beispielsweise bestimmen, dass der Partner mit dem geringeren Verdienst ein Viertel anstatt der Hälfte des während der Ehezeit erzielten Vermögens erhält. Sie können auch Vermögensgegenstände herausnehmen, unter anderem ein nach der Heirat gekauftes Haus oder ein Unternehmen, ebenso ein bereits vorhandenes Haus oder Unternehmen. Hinsichtlich des Ausgleichs von Rentenansprüchen können Sie ebenfalls eigenständige Regelungen treffen, das Gleiche trifft auf den Unterhalt zu. Sie verfügen bei einem Ehevertrag über große Freiheiten bei der Vertragsgestaltung. Eine Ausnahme existiert bei dem Unterhalt für Kinder, hier müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften akzeptieren.

Rechtsanwältin Hilpert berät Sie zu diesen Fragen umfassend und bereitet einen rechtssicheren Ehevertrag für die Beurkundung durch einen Notar in Siegen vor, der die Interessen beider Ehepartner berücksichtigt. Anschließend muss ihn nur noch ein Notar beurkunden, der Gesetzgeber sieht das so vor. Ansonsten erlangt der Vertrag keine Gültigkeit. Übrigens: Sie können einen Ehevertrag auch erst nach einer Heirat schließen, es gibt keine zeitlichen Fristen.