Allgemeine Hinweise zum Mietrecht

Eine der häufigsten Streitpunkte zwischen zwei Parteien, egal ob in Siegen oder in Deutschland allgemein, hat heut zu Tage das Mietrecht zum Gegenstand. Wie so oft liegt hier der Teufel im Detail. Leider wären viele Streitpunkte schon im Vorfeld zu klären, wenn der Mietvertrag von Anfang an klar aufgesetzt worden wäre.
Eine klare Schuld lässt sich hierbei keiner Partei zu weisen, da vor dem Abschluss des Vertrages beide Parteien sich die Zeit nehmen sollte, jegliche Unstimmigkeiten zu klären. So sollte ein Mieter im Vorfeld sich die neue Wohngegend genau anschauen um etwaige Lärmquellen klarer ausmachen zu können oder beim Vermieter erfragen, welche Art von Tieren oder ob überhaupt Tiere in der Wohnung gehalten werden können.
Solche einfachen Gedanken vor dem Abschluss des Vertrages sparen später Nerven.

Informationen zur Mietminderung

Ein Mieter sollte niemals die Möglichkeit der Mietminderung im Zuge des Mietrechtes außer Acht lassen. Natürlich sollte man nicht versuchen für jeden Kleinkram, wie Lärmbelästigung durch spielende Kinder, beim Vermieter eine Mietminderung durch zu bringen. Auch sollte man auf keinen Fall nicht einfach weniger Miete zahlen, selbst wenn ein eindeutiger Fall vorliegen sollte.
Bei berechtigten Gründen, wie zum Beispiel Schimmelbefall der nicht durch Ihre Schuld verursacht wurde, sollten Sie immer erst Ihren Vermieter kontaktieren. Gerne berate Ich Sie in meiner Kanzlei bei Ihren Fragen und zum korrekten Vorgehen im Fall einer möglichen Mietminderung.

Kündigung eines Mietvertrages

Jeder Mensch wird kurz oder lang mit der Kündigung des Mietvertrages konfrontiert. Dabei gibt es aber wieder einmal verschiedene Faktoren zu beachten. Zunächst einmal gilt für den Mieter im Normalfall eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese kann unter bestimmten Umständen aber auch kürzer ausfallen, wie z.B. bei einer Mieterhöhung (Verkürzung auf zwei Monate) oder gesundheitlicher Gefährdung (in diesem Fall entfällt die Kündigungsfrist komplett. Die Frist für Vermieter richtet sich im Normalfall nach der Mietdauer.

Gerne können Sie mich mit Ihren Problem zu diesen oder anderen Themen des Mietrechtes in meiner Kanzlei in Siegen kontaktieren.