Wann ist ein Ehevertrag empfehlenswert?

Natürlich lohnt sich nicht für jede Eheschließung ein Ehevertrag. Aber gerade Selbständige oder Unternehmer sollten sich überlegen, ob Sie einen solchen abschließen sollten. Im Falle einer Scheidung und einem möglichen Zugewinnausgleich, zählen Immobilien und Aktien zu den Vermögenswerten.

Auch bei Partnern, bei denen große Vermögensunterschiede vorhanden sind, sollte über einen Ehevertrag nachgedacht werden, damit auch hier eine Scheidung nicht zu einer ungerechten Verteilung führt.

Man sollte immer bedenken, dass das heutige Familienrecht immer noch auf ein klassisches Familienbild ausgelegt ist, wobei nur ein Partner arbeitet. Dies passt gerade in der modernen Zeit immer seltener zu, weswegen immer mehr Menschen zu einem Ehevertrag greifen.

Was Sie auch bedenken sollten: Ein Ehevertrag kann auch nach der Eheschließung abgeschlossen oder angepasst werden.

Inhalte eines Ehevertrages

Zunächst einmal sollte erwähnt werden, dass es bestimme Inhalte gibt, welche nicht in einem Ehevertrag aufgelistet werden dürfen. Zu diesen zählen:

  • Er darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
  • Er darf nicht sittenwidrig sein
  • Er darf nicht Kinder (bzw. Dritte) belasten

Ansonsten sollte der Vertrag wichtige Punkte abdecken welche im Zuge einer Scheidung auftreten werden. Zu diesen zählen:

  • Gütertrennung: Sollte diese nicht geregelt werden, gilt im Falle einer Scheidung die Zugewinngemeinschaft. Das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird geteilt und außerdem muss eventuell ein Zugewinnausgleich gezahlt werden. Durch einen Vertrag kann die genaue Gütertrennung vereinbart und ein Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Es können auch einzelne Vermögenswerte aus dem Zugewinn herausgenommen werden.
  • Unterhalt: Durch eine Scheidung werden oft Unterhaltsansprüche geltend gemacht, welche oft ein Leben lang bestehen. Diese können durch den Vertrag auch zeitlich begrenzt werden, wobei dies durch Krankheit, Alter und Kindererziehung zu Gunsten des schlechter gestellten Ehegatten unwirksam erklärt werden können.
  • Versorgungsausgleich: Die gemeinsam erworbenen Rentenanwartschaften werden ebenfalls im Falle einer Scheidung aufgeteilt. Eine Änderung durch einen Ehevertrag bedarf aber der Genehmigung des Familiengerichtes.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie unsere Kanzlei in Siegen gerne kontaktieren.