Immer mehr Ehen enden in einer Scheidung. Oft ist den beteiligten Ehepartnern aber nicht klar, welcher Aufwand damit verbunden ist, damit eine Ehe nach deutschen Recht geschieden werden kann.Daher beschäftigen wir, als Rechtsanwaltskanzlei aus Siegen, uns diese Woche genau damit.
Die Wirksamkeit einer Scheidung
Damit eine Ehe im Zuge des Scheidungsrechtes als gescheitert gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit diese Voraussetzungen genauer bestimmt werden können, muss zunächst einmal bekannt sein ob beide Ehegatten der Scheidung zu stimmen.
Stimmen Beide zu bzw. beantragen Beide die Scheidung, so müssen die Ehegatten, damit die Ehe auch geschieden werden kann, mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Dann gilt die Ehe als gescheitert und kann geschieden werden. Möchte hingegen nur einer der Ehegatten die Scheidung, so liegt eine dreijährige Trennungszeit vor.
Wichtig: Getrenntleben ist nicht komplett wörtlich zu nehmen. Die ehemaligen Ehegatten müssen nicht unbedingt räumlich getrennt voneinander leben – ein Auszug aus dem gemeinsamen Haus ist so schnell also nicht notwendig.
Sie müssen nur in räumlich getrennten Bereichen leben und es dürfen keine Gemeinsamkeiten in den einzelnen Lebensbereichen vorhanden sein. So muss sich jeder für sich selbst um seine Finanzen kümmern, einkaufen, kochen oder die Wäsche machen. Versöhnungsversuche dürfen angegangen werden, dabei dürfen aber nicht mehr als 3 Monate zusammenkommen.
Ausnahmen im Scheidungsrecht
Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen, die in Härtefällen greifen können. Diese verringern die Trennungszeit, wenn Sie diese nicht sogar als unnötig erklären. Dazu zählen natürlich auch Fälle von häuslicher Gewalt.
Das Gericht spricht die Scheidung aus, wenn es sich vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen überzeugt hat: Es ist der Wunsch beider Gatten, nicht länger verheiratet sein zu wollen und die Trennungszeit ist eingehalten worden. Wenn das alles nicht vorliegt, spricht das Gericht die Scheidung der Ehe nicht aus.
Nach der Trennungszeit folgt natürlich noch ein längerer Rattenschwanz, der im Idealfall schon vorher angegangen wird. So müssen Scheidungsfolgesachen, also Unterhalt, Sorgerecht etc., geklärt werden.
Bei Fragen oder für eine Beratung im Scheidungsrecht steht unsere Rechtsanwaltskanzlei in Siegen Ihnen natürlich zur Verfügung.