Das Strafrecht beschäftigt sich damit wie Menschen, die Verfehlungen begangen haben, gegebenenfalls zu bestrafen sind. Wenn man einer Straftat beschuldigt wird, kann man mit sich mit anwaltlicher Hilfe in jeder Phase des Verfahrens verteidigen. Das Strafrecht gibt vor wie welches Fehlverhalten sanktioniert wird. Hier gibt es je nach Delikt erhebliche Spannen, angefangen bei einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Mit anwaltlicher Hilfe kann es – je nach Delikt – gelingen, das Verfahren unter Umständen vorzeitig einzustellen, gegebenenfalls durch eine Geldauflage oder es kann versucht werden innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens eine möglichst milde Strafe zu erreichen. In jedem Fall dient anwaltliche Unterstützung der Gewährung eines fairen Verfahrens für den Delinquenten.

Das Gericht stellt im Verlaufe der mündlichen Verhandlung fest, ob man sich strafbar gemacht hat und ob der erhobene Vorwurf auch zu beweisen ist. Aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ergibt sich dann auch die zu verhängende Strafe. Ein Rechtsbeistand ist in einem Strafverfahren, egal ob in Siegen oder Umgebung immer sinnvoll, um eine sachgerechte Verteidigung gewährleisten zu können. Der Verteidiger kann Akteneinsicht nehmen und so die Rechtslage einschätzen und die weitere sinnvolle Vorgehensweise einschätzen.
Dieses Rechtsgebiet ist selber in zwei verschiedene Untersektionen geteilt, die im weiteren Verlauf kurz erläutert werden.

Materielles Strafrecht

In diesem Abschnitt des Rechts werden sowohl der Tatbestand als auch deren Rechtsfolgen erfasst. Neben dem Strafgesetzbuch, in dem ein Großteil der Straftaten und zugehörigen Sanktionen festgehalten werden, gibt es auch noch eine große Anzahl an „verknüpfenden“ Gesetzen. In diesen sind eigne Strafbestände niedergeschrieben und gehören zum Nebenstrafrecht.
Dazu gehören z.B.

  • Das Völkerstrafgesetzbuch
  • Das Betäubungsmittelgesetz
  • Das Arzneimittelgesetz
  • Das Waffengesetz
  • Das Bundesdatenschutzgesetz

Diese werden natürlich im Laufe der Jahre immer mehr erweitert, da hier nach einem einfachen und dennoch wichtigen Grundsatz gehandelt wird „Keine Strafe ohne Gesetz“ (nulla poena sine lege).

Formelles Strafrecht

Natürlich gibt es nicht nur Regulierungen für Straftaten und Sanktionen, sondern auch für die jeweiligen Prozesse. Dies bedeutet, dass genaue Verfahrensangaben gibt, an die sich vor Gericht gehalten werden muss, damit ein Urteil auch rechtens (besser: rechtmäßig zustande kommt) ist. Es ist daher nicht ungewöhnlich aber nicht häufig, dass auf Grund eines Verfahrensfehlers der Ausgang eines Prozesses für ungültig erklärt wird.

Grob kann man ein Strafverfahren in 3 Phasen unterteilen:

  1. Ermittlungsverfahren: Hier wird darüber entschieden, ob eine Anklage erhoben werden soll, man einen Strafbefehl beantragt oder ob das Verfahren eingestellt wird
  2. Zwischenverfahren: Hier wird darüber entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht
  3. Hauptverfahren: Beschreibt den eigentlichen Prozess bis hin zum Urteil

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