Der Umgang mit dem Erbrecht bedeutet für einen Anwalt oder Notar immer eine Herausforderung. Man muss bedenken, dass der Tod eines Verwandten die Gefühle von Verwandten immer in eine schwere Lage versetzt und kommt dazu noch Uneinigkeit, braucht es einen guten Vermittler. Leider zerstreiten sich Familien immer wieder, wenn es um das Vermögen des Verstorbenen geht.
Erbrecht – Wenn das Testament fehlt
Natürlich sollte um solche Streitereien im Vorfeld zu verhindern ein Testament gemacht werden. Leider ist dies bei einem nicht zu verachtenden Teil der deutschen Bürger nicht der Fall. Oft haben die Verstorbenen kein Testament und hinterlassen keine klaren „Anweisungen“.
In diesen Fällen wird die gesetzliche Erbfolge befolgt. Im Zuge dieser werden Verwandte, unabhängig von Ehegatten, in Ordnungen eingeteilt, durch die der Erbanteil bestimmt wird.
- 1. Ordnung: Die Nachkommen des/der Verstorbenen (Kinder, einschließlich nichteheliche und adoptierte, sowie Enkel, Urenkel.) Stiefkinder zählen nicht dazu.
- 2. Ordnung: Hier zählen die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen dazu. Sollten beide Eltern noch leben, so werden deren Nachkommen kein Erbe erhalten. Lebt hingegen nur ein Elternteil, bekommt dieses die Hälfte des Erbes und der Rest geht an dessen Nachkommen.
- 3. Ordnung: Zu dieser zählen die Großeltern des Verstorbenen und die dazugehörigen Nachkommen, also Tanten, Onkel, Cousinen usw.
- 4. Ordnung: Urgroßeltern und deren etwaigen Nachkommen
- 5. und fernere Ordnung: Entfernte Verwandte des Verstorbenen
Es gibt auch hier wieder mitunter Sonderfälle im Erbrecht zu beachten. So erben Ehegatten, bei denen zum Zeitpunkt des Todes noch keine Scheidung beantragt wurde, ¼ des Nachlasses, wenn Verwandte 1. Ordnung vorhanden sind. Sind nur Verwandte 2. Ordnung vorhanden, erhöht sich das auf ½ des Nachlasses.
Leider kommt es aber selbst bei einem Testament zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen, da sich so Mancher als benachteiligt sieht.
Oft kann durch die Unterstützung und Beratung eines Anwaltes eine solche Streitigkeit ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren gelöst werden. Bei Fragen oder einem konkreten Anliegen im Bereich des Erbrechtes können Sie unsere Kanzlei in Siegen gerne kontaktieren.